Wie heise.de berichtet, dürfen ältere Drahtlos-Telefone nach CT 1+ Standard nur noch bis Ende des laufenden Jahres benutzt werden.
Grund dafür: der genutzte Frequenzbereich soll ab 01.01.2009 nur noch für Mobilfunkprovider zur Verfügung stehen.
Werden die betroffenen Geräte weiterhin eingesetzt, könnte theoretisch ein dadurch gestörter Mobilfunkbetreiber die Störung bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Die Bundesnetzagentur kann dann mittels Peilwagen die Störquelle ausfindig machen.
Für den Störer – also den Besitzer des nicht mehr für den Betrieb zugelassenen Drahtlostelefons – kann die Geschichte teuer ausgehen, denn neben einem Ordnungsgeld muss auch der Messwagen-Einsatz bezahlt werden.
Den betroffenen Besitzern älterer Drahtlostelefone bleibt nur der Kauf eines aktuellen Telefons, das nach DECT arbeitet – solche Telefone können mindestens bis 2013 benutzt werden. Auf den Kosten für die Neuanschaffung bleibt mal wieder der Verbraucher sitzen.
18. Juli 2008 - 21:43
Danke für den Artikel. Ich habe Ihn über Google gefunden, da ich zu dem Thema in der Presse darüber schon was gelesen hab.
Viele Grüße
Siegmar
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