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Beitrag vom 18. Mai 2012

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“Phishing”-E-Mail: Ermittlungsverfahren gegen Sie

Beitrag vom 25. März 2011

Heute erreichte mich untenstehende amüsante “Phishing”-E-Mail Smiley

Betreff:
Ermittlungsverfahren gegen Sie

Datum:
Thu, 24 Mar 2011 14:12:36 +0100

Von:
Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner <chiefestp01@ravesports.com>

Antwort an:
chiefestp01@ravesports.com

An:
patrick@hollie.de

Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.
Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

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Senseo-Kaffeepad-Maschine erkennt Wassertank nicht mehr

Beitrag vom 4. Februar 2011

Folgender Tipp hat mir bei o.g. Problem geholfen: Wassertank leeren und mehrmals kräftig schütteln, bis bei jedem auch leichten Schütteln ein Klack Klack Geräusch zu hören ist. Dabei handelt es sich um einen Schwimmsensor, der sich nicht mehr bewegt hatte und daher der Wasserstand nicht mehr erkannt wurde.

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Kostenlose Offline-Fahrplan-Anwendung der deutschen Bahn

Beitrag vom 20. Dezember 2010

Bisher gab es von der Bahn eine jährlich erscheinende CD “DB Reiseservice” für ein paar Euro, die einen “Offline-Fahrplan” auf dem lokalen PC (Windows) installierte.

Diese CD wird ab Winter 2010/11 nicht neu aufgelegt. Statt dessen gibt es eine kostenlose Offline-Version “DB Fahrplaninformation”. Auch diese neue Anwendung enthält nicht nur den Fernverkehr, sondern auch Nachverkehrsdaten, wie z.B. im Rhein-Main-Gebiet die S-, U-, Straßenbahnen und die Buslinien.

Weitere Infos und Download:

http://www.bahn.de/p/view/buchung/karten/dbfahrplanbest.shtml

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Schlechte Noten für den OpenOffice.org-Fork “LibreOffice”

Beitrag vom 29. November 2010

Seit letzten Donnerstag benutze ich testweise die Beta 3 von LibreOffice, dem Fork von OpenOffice.org, der aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen der OpenOffice.org Community und dem “Eigentümer” der Marke “OpenOffice.org”, Oracle, ins Leben gerufen wurde.

Der erste Eindrück war ja ganz gut – allerdings gibt es zwei schwerwiegende Probleme, die mich leider dazu zwingen, die Beta von LibreOffice heute wieder runterzuschmeißen und für die produktive Arbeit wieder das “offizielle” OpenOffice.org zu verwenden:

  • Total-Crash beim Versuch, die Formatvorlagen am rechten Rand anzudocken
  • die Hilfe fehlt komplett

Schade eigentlich, denn ich hätte LibreOffice gerne genutzt, aber für die produktive Arbeit ist es leider nicht nutzbar. Ich werde mir aber die nächste Beta gerne nochmal anschauen, dieses Mal aber nur in einer virtuellen Maschine.

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